Beschluss:

 

Der Bauausschuss fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

a)        Für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll“ wird der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Planungsziel „Neuordnung einer bereits vorhandenen Einzelhandelsnutzung und Neuordnung der angrenzenden Freiflächen“ gefasst.

 

b)        Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist dabei durchzuführen.

 

c)        Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich be­kannt zu machen.

 

d)        Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Büro B2K Freischaffende Architekten und Stadtplaner nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Kostenübernahmeerklärung) mit dem Vorhabenträger beauftragt.

 

e)        Im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

f)         Im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 


Der Vorsitzende führt kurz in das Thema ein und erteilt das Wort an Herrn Kühle.

Herr Kühle greift die in der Einwohnerfragestunde gestellte Frage der Neubauplanung von Aldi auf und erläutert, dass dies für breitere Gänge, niedrigere Regalhöhen und bessere Warenpräsentation geplant wird.

 

Herr Kühle stellt die Neubau- und Erweiterungsplanung von Aldi und Edeka (TOP 8 – 10) anhand einer Präsentation vor.

 

Frau Schöneich-Beyer fragt zum Gutachten, ob es Probleme mit der Versorgung im Unterdorf geben könnte? Herr Riecken und Herr Kühle teilen mit, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine Probleme gibt.

 

Der Beschluss erfolgt gemäß Beschlussvorschlag.    


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0