Sitzung: 16.07.2014 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/568/2014
Beschluss:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen
Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung sowie zur erneuten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den vorliegenden
Abwägungsvorschlägen
2. Das
Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die
Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.
3. Die
Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 als
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch für das Gebiet
„nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich
der Großen Mühlenstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Durchführungsvertrag
mit den entsprechenden Anlagen wird Bestandteil des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes.
4. Das
Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Der
Bürgervorsteher verweist auf die Vorberatungen in dieser Angelegenheit.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die
Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
19 |
||
Ja-Stimmen: 19 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |