Beschluss: Die Gemeinde verpflichtet sich, die im Bauausschuss noch genauer festzulegenden neuralgischen Punkte 4x jährlich zu kontrollieren, die im Gemeindegebiet befindlichen Gullis alle 6 Monate zu reinigen und das Regenwasserkanalnetz im 2jährigen Tonus zu filmen, fräsen und zu reinigen.

 


In der letzten Gemeindevertretersitzung wurde laut Herrn Schlünsen der Auftrag an die Verwaltung erteilt, eine rechtliche Prüfung und Kosteneinschätzung zur Erneuerung des Regenwasserkanals Jabek vorzunehmen. Hierzu hat die Amtsverwaltung die Anlage zu TOP 8 vorbereitet.

 

Herr Jung erläutert dazu, die Vorlage wäre dem Bauausschuss sehr kurzfristig zugegangen, so dass eine gute Vorbereitung schwierig gewesen sei.

Er teile die Meinung der Verwaltung jedoch nicht vollständig. Es sei nicht der richtige Weg, nichts zu machen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Es solle lieber eine neue Kostenrechnung, nicht Schätzung, durch ein Ingenieurbüro in Auftrag gegeben werden. Außerdem solle 1 mal jährlich  die Rohrleitung gereinigt und gespült werden, so wie bei auftretenden Missständen entsprechende Instandsetzungsarbeiten getätigt werden.

 

Der Bürgermeister vertritt die Auffassung, eine weitere Untersuchung brächte keine weiteren Ergebnisse, die das Kosten-Nutzen-Verhältnis rechtfertigen. Sonst solle lieber das gesamte Gemeindegebiet überprüft werden. Die Verwaltung sage klar aus, es gäbe für Altanlagen einen Bestandsschutz und die Gemeinde sei nicht verpflichtet immer auf den neusten Stand der Technik zu sein.

Er schlage vor, das vorhandene Netz in regelmäßigen Abständen (2-3Jahre) zu filmen, spülen und fräsen, sowie die Gullis alle 6 Monat zu reinigen und die neuralgischen Punkte 4x jährlich zu überprüfen.

 

Der Vorschlag findet auch beim Bauausschussvorsitzenden Zustimmung, wenn auch als Notbehelf.

 

Herr Hochschild hebt hervor, die Eigentümer hätten eine gewisse Eigenverantwortung zu übernehmen und sich entsprechend zu versichern. Die Gemeinde wäre nicht für alle Schäden haftbar.

 

Herr Röper befürchtet, das Rohrnetz sei so marode, das die vorgeschlagene Maßnahme nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Er merkt weiterhin an, der Kanal wäre seinerzeit nicht von der Gemeinde erbaut worden und die vom Wasser betroffenen Grundstücke hätten vor ihrer Bebauung besser verrohrt werden müssen.

 

Ergänzend betont Herr Schlünsen in naher Zukunft müsse sich die Gemeinde ohnehin mit der Thematik Regenwasser und einer Regenwassergebührensatzung befassen.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0