Beschluss:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zu fassen und damit die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Nr. 58 und 59 für das Gebiet der Finnenhaussiedlung aufzuheben. Der Beschluss wird um folgenden Satz ergänzt: „Die Aufhebung der Bebauungsplanverfahren entspricht dem Willen der Bewohnerinnen und Bewohner der Finnenhaussiedlung nach eingehender Beteiligung.“


Bürgermeister Osbahr erläutert die Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 58 und 59 für das Gebiet der Finnenhaussiedlung ausführlich. Da sich die Grundstückseigentümer zunächst gegen die Aufstellung der Bebauungspläne ausgesprochen haben, wurden sie in die Erarbeitung der Planinhalte einbezogen. Im Ergebnis sollten jedoch nur einige wenige Festsetzungen zur Art der Nutzung, der überbaubaren Flächen, der Dächer und der Höhe der Gebäude getroffen werden. Das Ziel der Planung bestand darin, den Charakter der Finnenhaussiedlung soweit wie möglich zu erhalten. Da jedoch Gestaltungsvorschriften nicht in den Plan aufgenommen werden sollten, kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Nach einer nochmaligen Anwohnerversammlung wurde dann einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern vereinbart, dass es keinen Sinn macht, die Verfahren zu den Bebauungsplänen fortzuführen und zum Abschluss zu bringen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass eine Beurteilung von Bauvorhaben künftig wieder nach § 34 BauGB erfolgt. Das bedeutet, vereinfacht ausgedrückt, dass sich eine Bebauung in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen muss.

 

Nach kurzer Diskussion verliest Ausschussvorsitzender Cordts den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage. Herr Schimmer regt an, den Beschluss zu ergänzen um den Satz, dass dieser Beschluss dem Willen der Anwohner entspricht.  


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0