Bürgermeister Gafert erklärt, dass der Lärmaktionsplan für die B 502 nun vorliegt. Es geht dabei um das gesetzliche Ziel der Verkehrslärmminimierung. Es werden darin Vorschläge unterbreitet, wie das Ziel der Lärmminimierung erreicht werden kann.

 

Gemeindevertreterin Finck fragt, ob es richtig ist, dass eine EU-Richtlinie den Lärmaktionsplan vorschreibt und ob die Gemeinde verpflichtet ist, die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan umzusetzen und wer die Kosten trägt. Hinsichtlich der Ausrichtung der privaten Räume, da muss es doch jedem selbst überlassen sein, ob er sein Schlafzimmer zur B 502 oder aber nach hinten ausrichtet.

 

Herr Griesbach erklärt, dass sich die Verpflichtung zur Erstellung der Lärmaktionspläne aus der Umgebungslärmrichtlinie der EU ergibt. Das vorliegende Gutachten unterbreitet Vorschläge, wie der Verkehrslärm minimiert werden kann. Ob die Vorschläge allerdings auch umsetzbar sind, das ist noch zu prüfen. Insbesondere bei Umgestaltungsmaßnahme der B 502 ist zunächst der Straßenbaulastträger gefragt. Was die Ausrichtung von Räumen in Wohnhäusern angeht, da gibt es bereits Aussagen im Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Barsbek. Wenn die Gemeinde eine verbindliche Bauleitplanung betreibt, dann muss sie sich zwingend auch mit vorhandenem Verkehrslärm auseinandersetzen und bei einer Überschreitung von bestimmten Dezibelwerten auch Maßnahmen ergreifen bzw. im Bebauungsplan festsetzen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen. So können z.B. ein Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand installiert werden oder es können passive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. die Ausrichtung von Schlafräumen in Wohngebäuden oder der Einbau von Fenstern einer bestimmten Schallschutzgüte festgesetzt werden. Bei der Einreichung eines Bauantrages wird von Seiten der Bauaufsichtsbehörde geprüft, ob die festgesetzten passiven Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden auch eingehalten werden.

 

Bürgermeister Gafert erläutert sodann die vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen aus dem Gutachten. Eine Fahrradspur, wie sie in Preetz bereits umgesetzt wurde, hält er für Barsbek nicht für sinnvoll, weil der vorhandene Fuß- und Radweg dann wohl umgewidmet würde und die Gemeinde die Unterhaltungspflicht übernehmen müsste. Ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h während der Nachtstunden auch eingehalten wird, müsste man sehen. Heute geht es nur darum, über das vorliegende Gutachten zu informieren, der Bauausschuss sollte dann einen Vertreter der Fa. WVK einladen, um das Gutachten ausführlich erläutern zu lassen. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig, das Thema an den Bauausschuss zu verweisen.