Herr Wedel fragt an, ob die vielen Reklametafeln auf dem Fußweg vor der Ladenzeile am Dellenberg von der Gemeinde Laboe genehmigt wurden. Die Benutzung des Fußweges ist eingeschränkt.

Herr Bürgermeister Riecken erläutert, dass es sich bei dem Fußweg um eine private Fläche handelt und die Verkehrssicherungspflicht den privaten Eigentümern obliegt. Aus diesem Grund ist die gemeindliche Satzung zur Sondernutzung an öffentlichen Flächen nicht anzuwenden.

 

Das Ausschussmitglied, Frau Nowack, erfragt den Sachstand zur Stiftung Freya-Frahm-Haus.

Herr Riecken wird hierzu unter TOP 7 berichten.