Hierzu erläutert Bürgermeister Osbahr zunächst, dass es sich bei der Unterbringung von Asylbewerbern nicht um eine Aufgabe der Gemeinde Schönberg sondern um eine Aufgabe des Amtes Probstei handele, die hier zugewiesene Asylsuchende im gesamten Amtsgebiet, also auch in der Gemeinde Schönberg, unterbringe.

 

Herr Dräbing berichtet, dass die Amtsverwaltung zurzeit 46 Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Amtsgebiet untergebracht habe und weitere 36 Personen im Jahr 2014 zur Unterbringung erwarte. Mithin ergebe sich ein Gesamtkontingent von voraussichtlich 82 Personen. Damit habe sich die Anzahl der unterzubringenden Asylbewerberinnen und –bewerber im Amtsgebiet von 2010 bis 2014 nahezu verzwölffacht. Er macht weiterhin deutlich, dass der Kreis die zuständige Verteilungsbehörde sei und die Amtsverwaltung hier auf Weisung des Kreises handele. Er zeigt weiterhin auf, dass diese starke Zunahme der im Amtsbereich aufzunehmenden Asylbewerberinnen und –bewerber große Probleme bei der Beschaffung von angemessenem Wohnraum verursache und die in der Vergangenheit nicht vorhersehbare Vervielfachung der Personenzahl die mit der Thematik befassten Abteilungen der Gemeinde sehr stark zusätzlich belaste.

 

Grundsätzlich würde so verfahren, dass seitens der Verwaltung auch in Zeiten in denen keine aktuellen Zuweisungen vorliegen versucht würde angemessenen Wohnraum zu beschaffen und wenn solcher zur Verfügung stünde, die Kreisverwaltung benachrichtig würde um dann Zuweisungen mit Anrechnung auf das zu bewältigende Kontingent vorzunehmen. Derzeit gäbe es auch Überlegungen große Einheiten ggf. auch als Containerbauten für die Unterbringung anzumieten.

 

Er macht außerdem deutlich, dass nur die Unterbringung und die finanzielle Versorgung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften Sache der Amtsverwaltung sei, eine weitergehende Betreuung aber die des Kreises, der sich hierfür der Neuland GmbH bediene.

 

Es schließt sich eine Diskussion der Sachlage an.