Beschluss:                Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.         Die Aufstellung einer 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „unmittelbar nördlich des Kreisels der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ zur Ausweisung eines Sondergebietes zum Betrieb einer Quadbahn mit Nebennutzungen (Aufstellungsbeschluss)

 

2.         Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet „unmittelbar nördlich des Kreisels der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ zur Festsetzung eines Sondergebietes zum Betrieb einer Quadbahn mit Nebennutzungen (Aufstellungsbeschluss).

 

 


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts ergänzt, dass die Angelegenheit bereits seit einigen Jahren geduldet werde. Jetzt sei es an der Zeit, Rechtsklarheit zu schaffen. Dies sei der Ort, wo man das Vorhaben am Verträglichsten darstellen könne. Diese Einschätzung wird von anderen Fraktionen bestätigt.

 

Die Gemeindevertretung fasst daraufhin folgenden

 


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0