Verbandsvertreter Zurstraßen erläutert die Vorteile einer Schulkooperation und berichtet über die Beratung und Beschlussfassung des Hauptausschusses. Die Schulleitung und Vertreter des Schulträgers wurden durch den Hauptausschuss beauftragt, Kontakt zu den umliegenden Gemeinschaftsschulen ohne g. O aufzunehmen, insbesondere zu den Schulen in Heikendorf und Schönkirchen.  

 

Verbandsvertreterin Vöge-Lesky spricht sich grundsätzlich gegen Schulkooperationen mit anderen Gemeinschaftsschulen aus, da sie zusätzliche Kosten für den Schulträger befürchtet, im Bereich der sich eventuell daraus ergebenden baulichen Erfordernisse und der zusätzlichen Schülerbeförderung.

 

In einer sich daraus ergebenden Diskussion wird deutlich gemacht, dass durch den Beschluss des Hauptausschusses zunächst einmal lediglich Gespräche geführt werden sollen. Die Ausgestaltung einer Kooperationsvereinbarung wäre zu einem späteren Zeitpunkt zu erörtern. Aufgrund des demografischen Wandels ist man zudem auf Schülerinnen und Schüler aus dem weiteren Umland angewiesen. Die jeweiligen Wohnsitzgemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, Schulkostenbeiträge zu zahlen, von daher stünden zusätzliche Einnahmen durch zusätzliche Schüler zur Verfügung. Andere Gemeinschaftsschulen im Kreis führen bereits entsprechende Gespräche, von daher solle sich auch der Schulträger Schulverband Probstei daran beteiligen. Die Eltern entscheiden letztendlich, welche Schulen ihre Kinder besuchen. Von daher ist es wichtig darzustellen, was die Gemeinschaftsschule an Potential zu bieten hat.

 

Verbandsvertreter Cordts erinnert daran, dass es in der Sache bereits einen Beschluss des Hauptausschusses gibt und dass dieser zunächst ausgeführt werden müsse. Wenn hier und heute ein anderer Weg beschritten werden soll, müsse über die Sache erneut abgestimmt werden.

 

Verbandsvorsteher Wichelmann erläutert nochmals den Beschluss des Hauptausschusses. Er macht deutlich, dass dies die derzeitige Beschlusslage ist. Über die Ergebnisse der geführten Gespräche werden die Schulleitung und der Verbandsvorsteher in der nächsten Sitzung berichten.