Bürgermeister Riecken berichtet von den bisherigen Beratungen zu diesem Thema. Er geht dabei auch darauf ein, dass bei der Sanierung darauf geachtet werden müsse wie die zum Teil festgelegten Gelder zur Verfügung stünden.

Amtsdirektor Körber berichtet ergänzend von einem Gespräch mit dem Testamentsvollstrecker. Nach Vorlage der technischen Untersuchungen sei seitens des Testamentsvollstreckers klar gestellt, dass ein Abriss nicht in Frage käme, dies ergebe sich eindeutig aus den testamentarischen Auflagen.

Im Rahmen der kurzen Diskussion wird auch darauf eingegangen, möglicherweise mit Blick auf den laufenden Betrieb darüber nachzudenken, ob im Obergeschoss eine Mietwohnung eingerichtet werden könne. Dies habe der Testamentsvollstrecker nicht ausgeschlossen.

 

Die Angelegenheit soll erneut in den Fraktionen beraten werden.