Beschluss:

 

Der Planungsausschuss fasst den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage und empfiehlt der Gemeindevertretung damit, den Aufstellungsbeschluss für eine 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Holm 1-7 (ungerade Hausnummern)“ zu fassen.


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert die bisherige Entwicklung zur Aufstellung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Grundstücks Holm 1 -7. Die Eigentümergemeinschaft hat gegenüber der vorhandenen Bebauung einen Parkplatz errichtet, der sich im Außenbereich befindet und dementsprechend nicht genehmigt ist. Außerdem wird der Wanderweg als Zuwegung zum Parkplatz genutzt. Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass die Feuerwehr mit einem Großfahrzeug nicht über den Wanderweg zu den Gebäuden kommen kann. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes geht es nun darum, diese Situation zu legalisieren. Die Planungskosten sowie die ggf. erforderlich werdenden Erschließungskosten werden von der Eigentümergemeinschaft erstattet.  

 

Herr Griesbach ergänzt die Ausführungen von Herrn Cordts anhand eines Auszuges aus dem geltenden Flächennutzungsplan. Den Bereich des Holm 1 bis 7 weist der Flächennutzungsplan als „gewerblicher Tourismus“ aus. Diese Fläche müsste nun um den Wanderweg und die bereits erstellten Parkplätze ergänzt werden.

 

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Ferienhäuser zum Teil auch als Dauerwohnungen genutzt werden. Im Rahmen des Planverfahrens sollte hier diskutiert werden, ob die Fläche ggf. als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden sollte. Bürgermeister Osbahr führt hierzu aus, dass Schönberg vom Tourismus lebt und dementsprechend natürlich ein großes Interesse hat, dass auch entsprechende Ferienwohnungen für den Tourismus vorgehalten werden. Das Problem mit dem Dauerwohnen gibt es auch in den Wochenendhausgebieten. Wenn der Flächennutzungsplan das Gebiet für den gewerblichen Tourismus oder als Wochenendhaus- oder Ferienhausgebiet darstellt, muss jedem bewusst sein, dass dort nicht dauergewohnt werden darf. Hier muss ansonsten ggf. der Kreis Plön als untere Bauaufsichtsbehörde aufgefordert werden, die Dauerwohnnutzung in diesen Gebieten zu untersagen.

 

Es schließt sich eine Diskussion an. Dabei wird insbesondere die Problematik des Dauerwohnens in den Gebieten für den gewerblichen Tourismus und den Wochenendhausgebieten angesprochen. Herr Winkler erklärt, dass den Dauerwohnern zwar erklärt wurde, dass es nicht zulässig ist, in diesen Gebieten mit dem ersten Wohnsitz angemeldet zu sein, aber es wurde auch erklärt, dass die Situation geduldet wird. Herr Bünning ist der Auffassung, dass die Gemeinde sehr wohl die Konsequenzen bedenken sollte, wenn sie den Kreis auffordert, gegen die Dauerwohner vorzugehen. Das Thema sollte zunächst noch einmal in den Fraktionen beraten werden.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0