Sitzung: 07.01.2014 Gemeindevertretung
Vorlage: STAKE/BV/041/2013
Beschluss:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Der vorgelegte Haushaltsentwurf der Gemeinde Stakendorf
für das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und Beschlussfassung wird vom
Finanzausschussvorsitzenden Herrn Löptien in einigen Positionen erläutert.
Der Schuldenstand am 31.12.2013 betrug
777.760,00 EUR. Die Hebesätze der Realsteuern können unverändert bleiben. Der
Haushaltsansatz für die FF Stakendorf wurde auf 11.000,00 EUR hochgesetzt. Die
Schulverbandsbeiträge sind weiter angestiegen. Der Zuschuss an den
gemeindeeigenen Kindergarten „Stoppelhopser“ bleibt wie bisher bei 12.500,00
EUR und für andere Kindergärten ist ein Zuschuss in Höhe von 10,000,00 EUR
angesetzt.
Aufgrund der sehr guten und stabilen
Wirtschaftslage steigen die prognostizierten Steuereinnahmen weiterhin an.
Nach der aktuellen Steuerschätzung sollen die
Einkommensteueranteile für das Jahr 2014 nochmals deutlich ansteigen.
Die Grund- und Garantiebeträge pro Einwohner
zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen steigen ebenfalls sehr deutlich an.
Allerdings kann die Gemeinde Stakendorf hiervon nur bedingt profitieren. Eine
im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Steuerkraft (Einkommensteueranteile und
Gewerbesteuer) führt zu deutlich Mindereinnahmen aus Schlüsselzuweisungen von
etwa 46.500 €
Höhere Einnahmen im Vorjahr auf der einen
Seite lösen aber auch höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus.
An Kreisumlage (35% der Finanzkraft der Gemeinde ist abzuführen) ist ein Betrag
von 145.400 € (+ 21.900 €) zu zahlen. Die Amtsumlage steigt um etwa 7.100 €.
Die Amtsumlage für das Jahr 2013 war begünstigt durch einen Anteil am
Verkaufserlös des Rentnerwohnheimes in Krummbek.
Die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes reichen aus den vorgenannten Gründen nicht mehr aus, um
die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich kann nur durch eine
Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 36.500 € sichergestellt werden. Für
diesen Zweck wurde bereits im letzten Haushaltsjahr eine
Finanzausgleichsrücklage gebildet. Diese Finanzausgleichsrücklage wird mit dem
Haushalt 2014 vollständig aufgelöst. Der für den Haushaltsausgleich nicht benötigte
Anteil wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 06.01.2014 intensiv mit dem Haushaltsentwurf beschäftigt. Die dortige Beschlusslage ist bereits in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden. Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |