Sitzung: 26.11.2013 Gemeindevertretung
Die Baugenehmigung für den Aufbau der Spielgeräte liegt zwischenzeitlich vor. Aufgrund von evtl. Gewährleistungsansprüchen wird von Seiten der Amtsverwaltung von Eigenleistungen abgeraten. Die konkrete Auftragsvergabe erfolgt zum TOP 17.