Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Förderung der Kindertagespflege unbefristet mit 1,30 € pro Kind und Stunde rückwirkend ab 01.08.2013. Dabei gelten die Anspruchsvoraussetzungen der jeweils gültigen Kreisrichtlinie analog.

 

  1. Für die Förderung der Kindertagespflege wird im Haushalt des Jahres 2014 ein Betrag von 3.000,00 € etatisiert.

 

 


Die Gemeindevertretung hatte am 30.06.2011 beschlossen, die Inanspruchnahme von Kindertagespflege durch Stoltenberger Kinder mit 1,45 € pro Betreuungsstunde zu fördern, wenn beide Elternteile berufstätig sind.

 

Aufgrund der Gesetzeslage und individueller Einzelfälle (siehe nicht öffentlicher Teil) ist eine Anpassung der Regelungen erforderlich.

 

Kindertagespflege wird von den Eltern insbesondere für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Diese Altersgruppe erlangte mit Vollendung des 1. Lebensjahres zum 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, verbunden mit einem Wunsch- und Wahlrecht für die Eltern zwischen Kindertagespflege und der Betreuung in einer Kindertagesstätte.

 

Der Kreis Plön fördert die Inanspruchnahme von Tagespflege ebenfalls und hat hierfür Richtlinien erlassen. Sinnvollerweise sollten gemeindlicherseits für die Förderung der Tagespflege die Anspruchsvoraussetzungen analog zur Kreisrichtlinie Anwendung finden.

 

In der Regel fördern die Gemeinden die Kindertagespflege mit 1,30 € pro Betreuungsstunde.

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0