1) Der Bürgermeister stellt folgende Konditionen vor:

 

Die Obergrenze, für die von der Gemeinde zu tragenden Investitionen, beträgt 2500,- EUR.

 

 

Aus dieser Summe sind folgende Kosten zu bestreiten:

 

  • Alle Materialkosten für die Renovierung der Wände und die Reparaturkosten für die zerbrochenen Fliesen in der Küche und der Türzarge.

 

  • Kauf und Anbringen von Verdunkelungsrollos

 

  • Ausbau und Entsorgung der Raucherkabine.

 

  • Evtl. Verlegung von elektrischen Anschlüssen für den Betrieb eines Bäckereitresens.

 

  • Kauf einer Friteuse (ca. 286,- EUR).

 

Alle Investitionen und Anschaffungen aus dieser Summe sind Eigentum der Gemeinde.

 

Erforderliche Ausgaben erfolgen in enger Abstimmung mit dem Bürgermeister. Die Erstattung der Auslagen gibt es nur nach Vorlage der Rechnung. Ist die Summe bis zur Eröffnung nicht

verbraucht, steht die Restsumme für Investitionen nicht mehr zur Verfügung.

 

Bei Vertragsübernahme (möglich ab 16.12., spätestens zum 31.12.2013) werden die Zählerstände abgelesen. Alle Verbrauchskosten hat dann der/die neue Pächter/in zu tragen. Die Übergabe/Übernahme (Geräte, Schlüssel) soll im Beisein des Bürgermeisters und des Vorsitzenden des Bauausschusses stattfinden.

 

Pachtzahlungen und die Zahlung der Kaution sind ab 01.03.2014 vorgesehen.

 

2) Über den Kauf einer Friteuse aus der vereinbarten Summe entsteht eine intensive Diskussion

über das Für und das Wider dieser Vereinbarung. Es wird daher abgestimmt, wer für den Kauf einer Friteuse aus den 2500,- EUR ist, mit folgendem Ergebnis:

 

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

3) Weiterhin wird der Beschluss gefasst, die Verpachtung des Stakenteichs mit den unter 1)

genannten Konditionen vorzunehmen:

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0