8.1

 

Herr Bürgermeister Schlünsen erkundigt sich, ob die neuaufgelegte Amtsbroschüre an alle Haushalte verteilt werde.

 

Herr Amtsdirektor Körber erläutert, dass dies eigentlich schon längst erledigt sein sollte. Hier sei die Firma in der Pflicht. Man werde dort nachhaken.

 

8.2

 

Frau Bürgermeisterin Mews erkundigt sich, ob es möglich sei, das Formular zum gemeindlichen Einvernehmen um einen Passus zu ergänzen. Im Kern gehe es um die Entwässerung. Sie erläutert dies kurz.

 

Herr Amtsdirektor Köber erklärt, dass in den Fällen, in denen die Aufgabe übertragen worden ist, der Bürgermeister gar nicht zuständig sei. Insofern könne er dann auch keine Aussage treffen. Derzeit schreibe man dem Kreis, wer für die Entwässerung zuständig ist.

 

8.3

 

Frau Bürgermeisterin Mews beanstandet, dass manchmal Rechnungen zwei Wochen durchs Haus laufen, bevor sie den Bürgermeistern zugeleitet werden. Sie frage sich, warum die Rechnungen nicht gleich in die Fächer der Bürgermeister gelegt werden können.

 

Herr Amtsdirektor Körber kann diese pauschale Aussage nicht nachvollziehen und bittet um Schilderung eines konkreten Falles. Frau Mews schildert einen Fall, in dem eine Rechnung vom 01.10. bis zum 19.10. gebraucht habe, um in ihrem Fach zu landen.

 

Herr Amtsdirektor Körber ist der Auffassung, dass es sich hier nur um einen individuellen Einzelfall handeln könne und kein systembedingtes Problem vorliege. Er erläutert kurz die Organisation des Postweges im Hause. Er erkundigt sich, ob auch andere Bürgermeister ein generelles Problem in dieser Angelegenheit sehen. Dies ist nicht der Fall.

 

Herr Lamp berichtet, dass es bis auf individuelle Einzelfälle insgesamt gut laufe.

 

Herr Amtsdirektor Körber erklärt abschließend, dass er gern über das System nachdenken werde, dies will er aber in Ruhe tun und mit den Amtsleitern besprechen.

 

Eine entsprechende Frage von Herrn Gemeindevertreter Leonhardt, ob angedacht war, einen Zweckverband für die Schwimmhalle zu gründen, wird verneint.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.