Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Stoltenberg.

 

 


Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz ist die Gemeinde auf ihrem Gebiet für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig und dazu verpflichtet (Abwasserbeseitigungspflicht).

Sie betreibt nach Maßgabe dieser Satzung eine selbständige Einrichtung zur zentralen Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Niederschlagswassers als öffentliche Einrichtung. 

 

Herr Jung verdeutlicht noch einmal, dass es sich hier nicht um eine Gebührensatzung sondern nur um die Regelung über den Anschluss- und Benutzungszwang handelt.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0