Sitzung: 09.12.2013 Gemeindevertretung
Vorlage: STOLT/BV/043/2013
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Stoltenberg.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem
Landeswassergesetz ist die Gemeinde auf ihrem Gebiet für die
Niederschlagswasserbeseitigung zuständig und dazu verpflichtet
(Abwasserbeseitigungspflicht).
Sie betreibt nach Maßgabe dieser Satzung eine
selbständige Einrichtung zur zentralen Beseitigung des in ihrem Gebiet
anfallenden Niederschlagswassers als öffentliche Einrichtung.
Herr Jung verdeutlicht noch einmal, dass es
sich hier nicht um eine Gebührensatzung sondern nur um die Regelung über den
Anschluss- und Benutzungszwang handelt.
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |