Beschluss:

 

1.         Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Beschluss zu fassen, ein Bauleitverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 b für das Gebiet "Am Markt 1, 3 und 5, Perserau 1-9 (ungerade Hausnummern), Eekenring 2-8 (gerade Hausnummern) und Knüllgasse 14 und 16" durchzuführen.

 

2.         Das Verfahren ist im Regelverfahren durchzuführen.

 

3.         Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer zu erstatten, dessen Grundstück Veranlassung für die Bauleitplanung gegeben hat.

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert kurz den Grund für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 b. Das betroffene Gebiet ist bis auf ein Grundstück bereits vollständig bebaut, insofern ist die Durchführung eines Änderungsverfahrens, in dem nur noch die Bebauung des einen Grundstücks von Bedeutung ist, nicht erforderlich. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes richtet sich eine Bebauung nach § 34 BauGB und das bedeutet, dass sich eine Bebauung in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen muss. Auch eine Änderung des Bebauungsplanes hätte keine andere Zielsetzung, allerdings ist die Aufhebung eines Bebauungsplanes von der Verfahrensdurchführung her doch einfacher umzusetzen als eine Änderung.  


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0