Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 sowie das Investitionsprogramm  in der vorgelegten Fassung.


Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2013 liegt allen Gemeindevertretern zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes erforderlich machen, sind ausführlich im Vorbericht zum Nachtragshaushaltplan dargelegt.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0