Beschluss:

 

Der Planungsausschuss beschließt, dass den Vorschlägen von Herrn Kühle gefolgt werden soll. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht gewollt. Herr Kühle soll die Planung nun entsprechend fertigstellen, damit der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gefasst werden kann.


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert die Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 54 A. Nach dem Sachstandsbericht in der letzten Sitzung des Planungsausschusses haben die Fraktionen den Auftrag erhalten, sich mit den Inhalten des Planes auseinanderzusetzen, damit diese nun festgezurrt werden können.

 

Herr Kühle erläutert die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 54 A sodann anhand einer Powerpoint-Präsentation ausführlich. Er geht dabei auf die Art der Nutzung, die Höhenlage, die Traufhöhen, die Anzahl der Vollgeschosse, die Dachneigung und die Bauweise ein. Insbesondere wurde die Anzahl der Vollgeschosse bisher umfassend diskutiert. Herr Kühle zeigt hierzu anhand mehrerer Grafiken die Wirkung von Gebäuden mit einem und zwei Vollgeschossen und ausbaubarem Dachgeschoss in Beziehung zu den nebenstehenden vorhandenen Gebäuden auf.

 

Herr Bastian ist mit der CDU-Fraktion der Auffassung, dass sich zwei Vollgeschosse gut in die vorhandene Bebauung einfügen, dieser Auffassung schließt sich Herr Bünning für die EIS-Fraktion an. Er ergänzt, dass im Erdgeschoss der Gebäude durchaus Gewerbe sein kann, nicht aber zwingend sein muss. Herr Schimmer erklärt für die SPD-Fraktion, dass auch sie eine zweigeschossige Bauweise für sinnvoll halten. Er fügt hinzu, dass auch das Dauerwohnen zulässig sein soll.

 

Herr Kühle erklärt, dass die Art der Nutzung im Plangebiet aus dem Flächennutzungsplan übernommen wurde. Sie ist mit „gewerblicher Tourismus und Wohnen“ festgesetzt. Das bedeutet, dass touristisches Gewerbe ausnahmsweise und gewerbliche Vermietung und das Dauerwohnen allgemein zulässig sind. Bei den ausnahmsweise zulässigen Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften muss die Gemeinde jeweils gesondert entscheiden, ob sie zulässig sein sollen oder nicht. Bei der bisher festgesetzten Traufhöhe sowie Gesamthöhe der Gebäude muss bei der Zulassung von zwei Vollgeschossen jeweils ein Meter zugegeben werden. Die Dachneigung empfiehlt Herr Kühle mit 35 ° bis 45° zu belassen.

 

Herr Bastian würde das Dauerwohnen gern ausschließen und dafür die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss festschreiben.

 

Für die EIS-Fraktion erklärt Ausschussvorsitzender Cordts, dass bei der Festsetzung einer zwangsweisen gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss befürchtet wird, dass es zu Leerständen kommt. Das ist gerade in dieser Lage nicht gewollt.

 

Herr Kühle erklärt, dass ein Ausschluss von Dauerwohnen bei der bisherigen Festsetzung nicht möglich ist. Wenn das gewünscht ist, müsste auch der Flächennutzungsplan noch einmal geändert werden.    


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0