Nach ausführlicher Beratung erfolgt der Beschluss eine Empfehlung an die Gemeindevertretung hinsichtlich einer Ergänzung zur Satzung zu geben.

Die Ergänzung soll den Bestandsschutz für Altanlagen, die vor dem 01.01.2014 geschaffen wurden, gewährleisten. Diese Maßnahme ist im Vorhinein mit dem zuständigen Bearbeiter beim Amt Probstei zu erörtern.