Einige Einwohner haben erfahren, dass eine Aufhebung der sog. Eckgrundstücksvergünstigung bei den Straßenreinigungsgebühren in dieser Sitzung geplant sei.

Eine Bürgerin betont, dass sie durch ihr Eckgrundstück, abgesehen von mehr Arbeit hinsichtlich der Pflege und der Räumpflicht, keine Vorteile habe. Diese Mehrarbeit solle daher nicht noch mit höheren Straßenreinigungsgebühren bestraft werden.

 

Der Vorsitzende klärt die Zuschauerin darüber auf, dass bereits im Haupt- und Finanzausschuss die Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, die besagte Sonderregelung für Eckgrundstücke beizubehalten. Ein abschließender, gleichlautender Beschluss in dieser Gemeindevertretersitzung sei daher mehr als wahrscheinlich.