Frau Erdem-Wulf gibt einen Sachstand zum Verfahren ab. Herr Kühle, Büro  B2K, stellt die überarbeiteten Pläne vor, dabei werden verschiedenen Varianten 1a, 1b, 2a und 2b,  und 3 besprochen. Den Ausschussmitgliedern wurden keine Entwürfe in Papierform vorgelegt.

Besonders angesprochen und diskutiert wurden:

die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,

Innenbereichspotential, Baulückenbetrachtung, seit 2013 in neuer Gesetzgebung,

Breitbandkabelversorgung,

Wohnbaufläche: allgemeines Wohngebiet, Einzelhäuser max. Bauhöhe 09,00 m,

Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau, Kettenhäuser im Bugalowstil (kleine Baugrundstücke) .

Öffentliche Parkplätze, ca. 12 bis 14 erforderlich, abhängig von der Gebäudeanzahl,

Kinderspielplätze, dafür liegt für kleine Neubauwohngebiete keine gesetzliche Regelung vor,

Beschattungen der in Nachbarschaft liegenden Häuser wird noch erarbeitet,

Mehrparteienhäuser erforderliche Gebäudehöhe ca. 10,50 bis 11 m,

6 Einzelhäusergrundstücke gegen 20 Wohneinheiten,

Geschosswohnungsbau muss zwingend im B-Plan stehen,

intensive Vermarktung ist erforderlich und notwendig,

guten Wohnraum zu finden ist nicht immer leicht, es gibt aber auch hierfür einen Bedarf und entsprechende Nachfrage, Investoren sind auch vorhanden

Mehrgeschosshäuser bieten auch eine Lärmminimierung für nachfolgende Einzelhäuser, besonders unter dem Gesichtspunkt, dass der durch die vorhandene Straße verursachte Lärm grenzwertig ist,

Einzelhäuser neben Mehrparteierhäuser, die Chance des Verkaufs wird angesprochen,

über eine Geschosshöhe, eins oder zwei, konnte keine Gemeinsamkeit ersichtlich werden,

Grünfläche geht nicht in die öffentliche Hand über,

Ausschussmitglied Ralf Debus gibt zu bedenken, dass ein Verkehrskreisplatz von 22 m Durchmesser (Variante 2) bei der Reinigung auf Probleme (hinsichtlich der Verantwortlichkeit und Zuständigkeit lt. Reinigungspflicht) stoßen könnte.

 

Frau Dr. Schumann spricht den Grünflächenplan an. Zum jetzigen Zeitpunkt kann sie sich noch nicht abschließend äußern, das Gesamtkonzept muss erst erstellt werden. Sie spricht aber den Artenschutz an, die großen Bäume an der Straße sollten erhalten bleiben, eine Begrünung rund um das Baugebiet wird sehr positiv gesehen und sollte unbedingt aufgebaut werden. Ausgleichsflächen sind sehr wichtig, sollen sich bereits im Focus befinden.

 

Schallgutachten ist erforderlich. Mindestabstand beträgt 8m von der Grundstücksgrenze zur Baulinie.

 

Energetisches Bau, technische Machbarkeit muss im BPlan berücksichtigt werden.

 

Ergebnis der Abstimmung:

Der Ausschuss konnte sich für eine bestimmte Variante nicht entscheiden. Auf Anregung von Herrn Kühle, werden die Varianten in den Fraktionen intensiver besprochen und beraten. Eine Entscheidung wird dann in der nächsten Ausschusssitzung erfolgen.

Inhalte des BPlan über Farben, Fassaden und andere Festlegungen müssen durch den Ausschuss erfolgen.

 

B2K wird die Variante 2 neu überarbeiten und vorlegen.