Beschluss:

Es wird empfohlen, die Förderung der Kindertagespflege entsprechend der bisherigen Beschlussfassung unbefristet weiter bereitzustellen und im Haushalt des Jahres 2014 9.000,00 EUR für diesen Zweck zu etatisieren.


Herr Dräbing erläutert die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt und weist auf die Problematik der Förderungsbefristung bis zum 31.12.2013 hin.

 

Es besteht ein aktueller jährlicher Förderaufwand in Höhe von 8.750,00 EUR  und die Eltern von Kindern unter 3 Jahren haben seit 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, verbunden mit einem Wunsch- und Wahlrecht zwischen Kindertagespflege und der Betreuung in einer Kindertagesstätte.

 

Allerdings gibt es für die Gemeinde keine rechtliche Verpflichtung zur Förderung der Tagespflege.

 

Diese ist aber wirtschaftlich, da sie in der Regel günstiger ist als die Finanzierung eines Kindertagesstättenplatzes.

 

 


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen:11

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0