Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass der Bebauungsplan Nr. 7 nun in dem Bereich am Schönberger Strand anzuwenden ist, in dem die Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 54 B nicht verlängert wurde. Um in dem Gebiet das Planungsziel der Gemeinde umsetzen zu können, soll nun der Bebauungsplan Nr. 7 aufgehoben werden. Bauvorhaben werden dann nach § 34 BauGB zu beurteilen sein, was bedeutet, dass sich eine neue Bebauung in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen muss. Außerdem wird nach der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 das Dauerwohnen in dem Gebiet zulässig sein, weil der Flächennutzungsplan das Gebiet bereits als allgemeines Wohngebiet ausweist.

 

Nach kurzer Diskussion und der Empfehlung von Herrn Kühle, dass der Bebauungsplan Nr. 7 einschließlich aller Änderungen aufgehoben werden sollte, fasst der Planungsausschuss den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage mit der Ergänzung, dass der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich aller Änderungen gefasst wird.   


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0