Ausschussvorsitzender Cordts erläutert die bisherige Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 54 A anhand der Sitzungsvorlage. Es geht heute darum, den Mitgliedern des Planungsausschusses den bisherigen Planungsstand zu erläutern. Auch in diesem Plan geht es um die Nutzungen, die in dieser touristisch interessanten Lage zulässig sein sollen. Denkbar wäre da auch eine Differenzierung nach den zulässigen Geschossen.

 

Anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutert Herr Kühle sodann den bisherigen Planungsstand ausführlich. Dabei geht er sowohl auf die Festsetzung der Grundflächenzahl als auch auf die Höhen und die Dachneigung ein. Eine besondere Bedeutung hatte auch die im Entwurf festgesetzte Grünfläche, diese sollte nach der bisherigen Beschlusslage erhalten bleiben. Die  Nutzung ist derzeit mit Gewerblicher Tourismus und Wohnen festgesetzt. Das bedeutet, dass sowohl die gewerbliche Vermietung als auch das Dauerwohnen allgemein zulässig sind. Schank- und Speisewirtschaften, Läden sowie Räume für soziale, gesundheitliche und kulturelle Zwecke sind nur ausnahmsweise zulässig. Hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse wurden in dem Bereich, der noch weitgehend unbebaut ist, zwei Vollgeschosse als zulässig festgesetzt. Es wurde jedoch auch diskutiert, in dem Bereich nur ein Vollgeschoss und ein ausbaubares Dachgeschoss festzusetzen, dass dann kein Vollgeschoss werden darf.

 

Nach einer kurzen Diskussion sollen die Planinhalte nun zunächst in den Fraktionen beraten und das Ergebnis der Beratungen dann in der nächsten Sitzung diskutiert werden. Das Ergebnis der Diskussion soll dann in den Plan eingearbeitet werden, damit der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss möglichst gleich Anfang 2014 gefasst werden kann.