Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Krummbek und dem Zweckverband Ostholstein (ZVO) über den Transport von im Rahmen öffentlicher Aufgabenerfüllung nach § 31 LWG Schleswig-Holstein gesammelten Schmutzwassers zu.


Herr Borchert als Projektmanager für Beitritte von Mitgliedsgemeinden vom Zweckverband Ostholstein (ZVO) erläutert noch einmal den Sachverhalt und seine allen Gemeindevertretern vorliegende Stellungnahme vom 01.10.2013 zu den offenen Fragen der Gemeinde.

 

Herr Trinker vermisst nach wie vor eine Aufnahme der AfA (Als Absetzung für Abnutzungen - kurz AfA - wird die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet. - Anm. d. Verf.) für die Leitung. Außerdem hätte er von einem so umsatzstarken Vertragspartner wie dem ZVO erwartet, dass sich dieser an den Kosten für einen Fachanwalt zur Prüfung des Vertrages durch die Gemeinde mit 2000,- € beteiligt.

 

Herr Borchert erklärt, dass dies für die Gemeinde Bendfeld nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Er verweist noch einmal auf die Kostenerstattung aus § 6 sowie den dort zugesicherten Baukostenzuschuss, den die Gemeinde für eine Erneuerungsinvestition an den Transportanlagen vom ZVO erhält. Gegenüber einer Abschreibungsregelung erhalte die Gemeinde dann Geld für eine Ersatzinvestition, wenn diese erforderlich ist.

 

Herr Trinker fragt, ob es technisch möglich sei, auch das Wasserwerk in Krummbek anzuschließen.

 

Herr Borchert erklärt, dass dies möglich sei, wenn es gewollt wäre. Herr Lamp ist entsprechend informiert.

 

Herr Trinker fragt, ob die Mitverlegung eines Leerrohres für Breitband zwischen Bendfeld und Krummbek möglich sei.

Herr Borchert erklärt, es sei denkbar, dies zu berücksichtigen. Die Kosten müsse aber die Gemeinde tragen.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

Befangen: 0