Sitzung: 05.09.2013 Bau-, Wege- und Umweltausschuss (bis 18.06.2023)
Der Vorsitzende Jan Puck sowie Bürgermeister Ingo F. Lage
stellen die zwei alternativen
Lösungsmöglichkeiten vor.
Es besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Bauarbeiten
durch eine Fachfirma
ausführen zu lassen. Ein Angebot der Firma Bargholz liegt
vor. Die Angebotssumme
beträgt ca. 21.000 €.
Die alternative Möglichkeit ist, dass in ehrenamtlicher
Arbeit die Maßnahme durchgeführt
wird, so dass lediglich die Materialkosten anfallen. Diese
belaufen sich geschätzt
auf ca. 1.500 €.
Bürgermeister Lage erläutert den rechtlichen Hintergrund:
die Gemeinde Bendfeld hat
derzeit keine Regenwassersatzung. Es liegt auf dem Gelände
des Spielplatzes keine
eingetragene Leitung der Gemeinde. Der Pachtvertrag über
das Spielplatzgelände
zwischen der Gemeinde und der Familie Paustian regelt die
Frage nicht.
Insofern ist die Gemeinde Bendfeld nicht zuständig für das
Problem.
Sie tritt hier aber koordinierend für die Anlieger auf,
damit das bestehende
Entwässerungsproblem gelöst wird.
Da die Gemeinde nicht zuständig ist, kann sie die Maßnahme
nicht finanzieren. Dies geht
auch aus Gleichbehandlungsgründen und aus
haushaltsrechtlichen Gründen nicht.
Der Vorschlag der Gemeinde ist, dass die neue Leitung
entsprechend der vorliegenden
Skizze auf dem Spielplatzgelände parallel zur bestehenden
in ehrenamtlicher Arbeit
verlegt wird.
Diese neue Leitung soll eingemessen werden und ein
Leitungsrecht zugunsten der
Gemeinde eingetragen werden. Dann wäre in Zukunft auch die
Gemeinde für diese
Leitung zuständig.
Die Frage ist, wie werden die anfallenden Kosten verteilt.
Der Vorschlag ist, dass die anfallenden
Materialkosten auf die 4 Anlieger gleichmäßig verteilt
werden und das Verlegen
der Leitung in ehrenamtlicher Arbeit erfolgt.
Herr Comdühr weist darauf hin, dass zur Bauzeit des Hauses
Nr. 23 dort ein Graben vorhanden
war, der das Wasser abführte. Dieser ist in der
Vergangenheit verrohrt worden.
Diese Verrohrung funktioniert aber aktuell nicht mehr.
Herr Comdühr plädiert dafür, wieder einen offenen Graben
anzulegen. Da aber das Gelände
als Spielplatz genutzt wird, würde in dem Fall eine
Gefährdung für die Kinder entstehen.
Daher
wird der Gedanke nicht weiter verfolgt.
Herr Hans-Jürgen Paustian weist darauf hin, dass die
Grundstücke Paustian und Kobarg/
Steiner nicht auf den Spielplatz entwässern, sondern zum
tiefsten Punkt.
Es wird angeregt, das Rohr nicht wie vorgesehen als 200er
Rohr zu verlegen, sondern zur
Sicherheit als 300er Rohr. Dies würde aber erhöhte
Materialkosten bedeuten. Fraglich ist,
ob ein solch dimensioniertes Rohr erforderlich ist.
Hinsichtlich des Schuppens auf dem Grundstück Comdühr (Haus
Nr. 23) wird darauf
hingewiesen, dass der Schuppenboden ein Stück weit unter
Flur liegt. Daher ist es kein
Wunder, dass dort bei stärkeren Niederschlägen das Wasser
hinfließt. Hier sind die Eigentümer
auch selbst gefordert, bauliche Veränderungen vorzunehmen.
Ergebnis:
Die Spielplatzanlieger Comdühr, Linnig, Paustian und
Kobarg/Steiner erklären sich alle
per Handschlag damit einverstanden, dass die Maßnahme wie
oben beschrieben in
ehrenamtlicher Arbeit durchgeführt wird. Sie erklären sich
damit einverstanden, dass die
entstehenden Materialkosten auf diese 4 Anlieger
gleichmäßig aufgeteilt werden. Die
Schätzung beläuft sich auf ca. 400,00 bis 500,00 € pro
Anlieger.
Die Gemeinde schafft mit der Maßnahme die Möglichkeit für
die Anlieger, das Niederschlagswasser
abzuleiten.
Für die Anschlüsse auf dem jeweiligen Grundstück und die
Ableitung des Wassers vom
jeweiligen Grundstück ist jeder Anlieger selbst
verantwortlich.
Frau Heike Paustian erklärt sich damit einverstanden, dass
die Leitung auf dem Spielplatz
verlegt wird. Sie erklärt sich damit einverstanden, dass
ein Leitungsrecht zugunsten der
Gemeinde Bendfeld eingetragen wird.
Die Kosten dafür übernimmt die Gemeinde Bendfeld.
Vorsitzender Jan Puck wird sich kurzfristig erkundigen, wie
hoch die Kosten für ein 300er
Rohr wären und welche Rohrstärke hier die angemessene ist.
Die Ausführung der Arbeiten wird durch Jochen Stoltenberg
erfolgen. Sie ist für die letzte
Septemberwoche vorgesehen.
Von der Sitzung wird ein Protokoll erstellt, das den
Teilnehmern zugestellt wird.
Die betroffenen Anlieger werden vor Beginn der Arbeiten
benachrichtigt.