Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2012. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.702,81 € werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Jens Löptien erläutert die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Vorlage und geht dabei auch auf die Beratungen aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 01.10.2013 ein. Er berichtet des Weiteren über den Stand der Rücklagen, den Stand der Schulden und erläutert die entstandenen Haushaltsüberschreitungen. Der Finanzausschuss habe die Zustimmung zur Genehmigung der Jahresrechnung 2012 und die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2012 über- und außerplanmäßigen Ausgaben empfohlen.

 

Im Anschluss ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0