Frau Bürgermeisterin Vöge-Lesky verpflichtet gemäß § 33 Absatz 5 der Gemeindeordnung das Mitglied der Gemeindevertretung Frau Kerstin Wiese durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeit ein.