Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt eine Absenkung der Grundgebühren um 1/3 auf 80 € bzw. 192 € jährlich und eine Anpassung der Verbrauchsgebühr auf 2,20 €/m³.


Die Gemeinde Krummbek betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

 

Derzeit wird eine Grundgebühr von 120,00 € sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,93 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum 2012 und 2013 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2013.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016, also für 3 Jahre, erstellt worden.

 

Danach ergibt sich bei einer unveränderten Grundgebühr von 120 € (Kleinzähler) bzw. 288 € (Großzähler) eine Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³.

 

 

D. Trinker von der WKR-Fraktion hat einen schriftlichen Antrag zum TOP eingereicht (siehe Anlage 2).

 

Die Gemeindevertretung diskutiert den Vorschlag der WKR-Fraktion zur Absenkung der Grundgebühren.


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag der WKR-Fraktion abgelehnt.

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer unveränderten Grundgebühr von 120 € (Zähler Q 3/4) bzw. 288 € (Zähler Q 3/10) sowie einer Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³ Schmutzwasser.

Der Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird zugestimmt.

 

Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0