Sitzung: 26.09.2013 Gemeindevertretung
Vorlage: KRUMM/BV/036/2013
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Absenkung der Grundgebühren um 1/3 auf 80 € bzw. 192 € jährlich und eine Anpassung der Verbrauchsgebühr auf 2,20 €/m³.
Die Gemeinde Krummbek betreibt die
Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach §
6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 120,00 €
sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,93 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum
2012 und 2013 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2013.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016, also für 3 Jahre, erstellt
worden.
Danach ergibt sich bei einer unveränderten
Grundgebühr von 120 € (Kleinzähler) bzw. 288 € (Großzähler) eine
Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³.
D. Trinker von der WKR-Fraktion hat einen schriftlichen Antrag zum TOP eingereicht (siehe Anlage 2).
Die Gemeindevertretung diskutiert den Vorschlag der WKR-Fraktion zur Absenkung der Grundgebühren.
Stimmberechtigte: 10 |
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Ja-Stimmen: 3 |
Nein-Stimmen: 7 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Damit ist der Antrag der WKR-Fraktion abgelehnt.
Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum
01.01.2014 – 31.12.2016 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer
unveränderten Grundgebühr von 120 € (Zähler Q 3/4) bzw. 288 € (Zähler Q 3/10)
sowie einer Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³ Schmutzwasser.
Der Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die
Abwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird zugestimmt.
Stimmberechtigte: 10 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 3 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |