Sitzung: 12.09.2013 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/478/2013
Bürgermeister Dirk Osbahr berichtet über
die Anliegerversammlung vom 02.09.2013, auf der unterschiedliche Meinungen
geäußert wurden. So findet bei einigen Anliegern die Planung der Firma IPP
Zustimmung, andere fordern Gewerbeflächen zu Wohnzwecken frei zugeben und
wieder Fahrzeugverkehr zu zulassen. Im Raum stand auch die Frage, ob auf
privaten Flächen Grunddienstbarkeiten eingetragen werden könnten, um z. B.
Stromleitungen für die Beleuchtung zu verlegen, hier ist festzustellen, dass
die meisten Flächen öffentlich gewidmet sind, das heißt, sie könnten öffentlich
genutzt werden, aber den Anliegern steht es offen, die Flächen zu veräußern.
Frau Klein
hat ein Beschlussvorschlag formuliert, danach sollen keine neuen Hindernisse
aufgebaut werden und eine zügige Umsetzung erfolgen.
Herr
Ehlers plädiert für eine Umsetzung des IPP-Konzepts, gleichzeitig sollte eine
Fragebogenaktion starten bei der die Eigentümer nochmals ihre Vorstellungen
äußern könnten; parallel dazu sollte aber der Beschluss vom 20.06.2013 weiter
laufen.
Herr
Cordts stellt heraus, dass man sich nicht treiben lassen sollte, sondern die
Eigentumsverhältnisse genau klären müsse und unterstützt den Beschlussvorschlag
der Verwaltung.
Herr
Bastian regt an, den Fragebogen von den Fraktionen zu erarbeiten. Der
Bürgermeister sowie die Fraktionsvorsitzenden werden hierfür zusammen kommen.
Bürgervorsteher Mainz stellt nunmehr den folgenden Beschlussvorschlag zur
Abstimmung:
Beschluss
Die
Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, entsprechend
der im Bauausschuss beschlossenen Planung, die betroffenen
Grundstückseigentümer zu bitten, einer Grunddienstbarkeitseintragung
zuzustimmen, in der die öffentliche Infrastruktur, die auf privaten Flächen
errichtet wird abgesichert und die Grundstückseigentümer zu bitten, die Kosten
für die Möblierung zu übernehmen, soweit auf ihren privaten Flächen öffentliche
Möblierung errichtet wird. Weiterhin beauftragt die Gemeinde die Firma IPP die
notwendige Vermessung für eine Ausführungsplanung auf den Weg zu bringen.
Die CIMA
wird gebeten im Rahmen ihres Auftrages zum Ansiedlungsmarketing den ersten
Schwerpunkt auf eine gemeinsame Ausrichtung der Anlieger zu setzen, um
möglichst bald mit einem breit getragenen Konzept in die Umgestaltung in
welcher Richtung auch immer einsteigen zu können. Die beschlossenen
Aufräumarbeiten sollen weiterhin durchgeführt werden.
Eine
weitergehende Beschlussfassung zur Umsetzung der Maßnahmen soll zurückgestellt
werden, bis die o. g. Rückmeldungen entsprechend vorliegen. Dem Bauausschuss
soll dann eine Karte mit den entsprechenden Zustimmungen und/oder Absagen
vorgelegt werden.
Stimmberechtigte: 16 |
|
||
Ja-Stimmen: 15 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |