Sitzung: 12.09.2013 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/476/2013
Bürgermeister Osbahr vermittelt den neuen
Sachstand hinsichtlich der Planung des Bauvorhabens. Herr Cordts stellt fest,
dass Zeitverzögerungen nicht von der Gemeinde zu vertreten sind. Frau Klein
bedauert die Standortverlagerung der Förde Sparkasse und stellt sich unter
Partnerschaft etwas anderes vor. Herr Ehlers plädiert dafür dem
Beschlussvorschlag zu folgen. Herr Bastian hat Verständnis für die
Vorgehensweise von Herrn Kopplin und der Förde Sparkasse. Herr Cordts
unterstützt die Einschätzung von Frau Klein hinsichtlich der Partnerschaft.
Beschluss
- Die
Gemeindevertretung hebt den am 30.04.2013 gefassten Beschluss über den
Erlass der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 als
vorhabebezogenen Bebauungsplan (§12 BauGB9 für das Gebiet nördlich der
Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen
Mühlenstraße, bestehend aus der Planbezeichnung (Teil A) und dem
Durchführungsvertrag mit den entsprechenden Anlagen, auf.
- Das Amt Probstei
wird beauftragt, den am 30.04.2013 beschlossenen Bebauungsplan auch
weiterhin nicht ortsüblich
bekannt zu machen.
- Die Planunterlagen
und die Gutachten sind entsprechend der neuen Ausgangslage zu
überarbeiten, wobei an der Ausweisung der Planflächen als Mischgebiet (MI)
festzuhalten ist.
Stimmberechtigte: 16 |
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Ja-Stimmen: 16 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |