Sitzung: 12.09.2013 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/462/2013
Bürgermeister Dirk Osbahr geht auf die
Beschlussvorlage ein und erläutert die entscheidenden Positionen. Im Ergebnis
bleibt festzustellen das der z. Z. gültige Gebührensatz von 13,55 EUR aller
Voraussicht auch in den Jahre 2014, 2015 und 2016 kostendeckend sein wird.
Die
Gemeindevertretung beschließt:
a) der ihr mit der Verwaltungsvorlage
SCHÖN/BV/462/2013 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung
in der Gemeinde Schönberg für den Zeitraum 2014 bis 2016 mit den darin
enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen,
b) die Gewässerunterhaltungsgebühren auch
in den Jahren 2014 bis 2016 in Höhe des in der Gebührensatzung vom 27.11.2009
festgesetzten Abgabesatzes von 13,55 EUR je Gebühreneinheit zu erheben, sofern
sich innerhalb des vorbezeichneten Kalkulationszeitraumes keine wesentlichen
Veränderungen gegenüber den Annahmen der Gebührenbedarfsermittlung ergeben.
Stimmberechtigte: 16 |
|
||
Ja-Stimmen: 16 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |