Sitzung: 12.09.2013 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/461/2013
Auch hier gibt der Bürgermeister einen
Überblick. Bisher war der satzungsgemäße Deckungsgrad aus dem
Straßenreinigungsgebührenaufkommen 70% das Gemeindeprüfungsamt hat allerdings
75% empfohlen. Nach dem Beschluss des Finanz- und Hauptausschusses soll die
Eckgrundstücksregelung bestehen bleiben. Das würde bedeuten, dass bei einer Änderung
ca. 2.000,00 EUR mehr erzielt werden könnten. Herr Cordts plädiert für die
Streichung der Eckgrundstücksregelung damit hier mehr Gebührengerechtigkeit
entsteht. Herr Ehlers beantragt eine Sitzungsunterbrechung da auch in der
CDU-Fraktion unterschiedliche Meinungen herrschen. Nach kurzer Beratung wird
die Sitzung fortgesetzt. Herr Meckel macht noch einmal drauf aufmerksam, dass
alle Einnahmequellen ausgeschöpft werden müssten und daher die
Eckgrundstücksregelung aufgehoben werden müsse.
Die Gemeindevertretung beschließt:
a) der § 2 Satz 3 der Satzung über die
Straßenreinigungsgebühren erhält folgende Fassung: „Durch das Gebührenaufkommen
werden 75% der Kosten der Straßenreinigung gedeckt.“
16 stimmberechtigt
Ja 16 Nein
0
b) die Streichung der Eckgrundstücksregelung
16 stimmberechtigt
Ja 8 Nein
8
Damit ist die Streichung der
Eckgrundstücksregelung abgelehnt.
c) den 9. Entwurf zur Satzung über die
Straßenreinigung in der Gemeinde Schönberg gemäß Entwurf
16
stimmberechtigt
Ja 8 Nein 8
Damit ist der
Beschlussvorschlag abgelehnt.
Stimmberechtigte: 16 |
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Ja-Stimmen: 16 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |