Beschluss:

 

§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung  erhält folgende Fassung:

 

1)      Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft bei Bedarf eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein.


Bürgermeister Longk erläutert kurz die Notwendigkeit der Änderung.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0