Sitzung: 20.08.2013 Gemeindevertretung
Beschluss:
§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft bei Bedarf eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner ein.
Bürgermeister Longk erläutert kurz die Notwendigkeit der Änderung.
Stimmberechtigte: |
11 |
||
Ja-Stimmen: 11 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |