Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19h30 Uhr und stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Auf Antrag der Vorsitzenden wird der Tagesordnungspunkt 1 um die Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder erweitert. Sodann verpflichtet die Vorsitzende die bürgerlichen Mitglieder Frau Nicola Florinski-Grimm und Frau Monika Löhndorf gemäß § 33 Abs. 5 GO per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeit ein.