Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Herrn Gemeindevertreter Carsten Leonhardt zum 1. stellv. Bürgervorsteher.

 

 


Für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgervorsteherin / des 1. stellvertretenden Bürgervorstehers wird von der CDU-Fraktion Herr Gemeindevertreter Carsten Leonhardt vorgeschlagen.

 

Da geheime Wahl nicht beantragt ist, erfolgt die Abstimmung offen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

25

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 4

Befangen: 0

 

Die Bürgervorsteherin stellt fest, dass damit Herr Carsten Leonhardt zum 1. stellv. Bürgervorsteher gewählt worden ist. Sie verpflichtet ihn gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.