Herr Bürgermeister Steffen gibt den Vorsatz gemäß § 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung an das zweitälteste Mitglied Herrn Rüdiger Grabow ab. Herr Steffen selbst kandidiert zum Bürgermeisteramt und ist ältestes Mitglied der Gemeindevertretung.

 

Herr Grabow bittet um Vorschläge für das Bürgermeisteramt, wobei er selbst Herrn Steffen zur Wahl vorschlägt. Gemeindevertreter Herr Petong schlägt Frau Grünberg zur Bürgermeisterin vor. Frau Grünberg erklärt jedoch, dass sie für dieses Amt nicht zur Verfügung steht. Herr Petong schlägt sich daraufhin selbst als Bürgermeister vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgenommen. Geheime Wahl wird nicht gewünscht. Es wird offen abgestimmt.

 

Dabei ergibt sich folgendes Wahlergebnis:

 

für Herrn Petong:                         1 Stimme

für Herrn Steffen:                         8 Stimmen 

Enthaltungen:                        2 Stimmen.

 

Damit ist Herr Otto Steffen zum ehrenamtlichen Bürgermeister in der Gemeinde Wendtorf gewählt. Herr Michael Mann als noch amtierender 1. stellv. Bürgermeister ernennt Herrn Steffen für die Dauer der Wahlzeit der Gemeindevertretung unter Berufung des Beamtenverhältnisses als Ehrenbeamter zum Bürgermeister der Gemeinde Wendtorf. Herr Grabow nimmt Herrn Steffen den Amtseid ab und führt ihn in das Amt des Bürgermeisters ein.