Sitzung: 18.06.2013 Gemeindevertretung
Frau Bürgervorsteherin Eschenlauer erläutert, dass auch in diesem Wahlverfahren
die Wahl entweder im Meistimmenverfahren erfolgt oder -wenn es von einer
Fraktion beantragt wird- im gebundenen Vorschlagsrecht.
Die Grünen-Fraktion beantragt das gebundene Vorschlagsrecht.
Danach steht das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertretung des Bürgermeisters der Grünen-Fraktion zu und das Vorschlagsrecht für die 2. Stellvertretung des Bürgermeisters steht der CDU-Fraktion zu.