Frau Bürgervorsteherin Eschenlauer erläutert, dass auch in diesem Wahlverfahren die Wahl entweder im Meistimmenverfahren erfolgt oder -wenn es von einer Fraktion beantragt wird- im gebundenen Vorschlagsrecht.

 

Die Grünen-Fraktion beantragt das gebundene Vorschlagsrecht.

 

Danach steht das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertretung des Bürgermeisters der Grünen-Fraktion zu und das Vorschlagsrecht für die 2. Stellvertretung des Bürgermeisters steht der CDU-Fraktion zu.