Da das gebundene Vorschlagsrecht beantragt ist, steht das Vorschlagsrecht für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgervorsteherin / des 1. stellvertretenden Bürgervorstehers der CDU als zweitstärkster Fraktion zu. Das Vorschlagsrecht für die 2. stellvertretende Bürgervorsteherin / den 2. stellvertretenden Bürgervorsteher steht gleichermaßen der SPD-Fraktion und der LWG zu.