Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Frau Gemeindevertreterin Wiebke Eschenlauer zur Bürgervorsteherin

 

 


Herr Gemeindevertreter Etmanski erläutert, dass die Wahl entweder im Meistimmenverfahren erfolgt oder wenn es von einer Fraktion beantragt wird im gebundenen Vorschlagsrecht. Wird dieses beantragt, ist für die Position der/des Vorsitzenden die stärkste Fraktion allein vorschlagsberechtigt. Er erkundigt sich, ob ein solcher Antrag gestellt wird.

 

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion erklärt, dass das gebundene Vorschlagsrecht beantragt wird. Herr Gemeindevertreter Nazareth weist darauf hin, dass solcher Antrag im Namen der LWG-Fraktion bereits schriftlich gestellt wurde.

 

Herr Gemeindevertreter Etmanski stellt fest, dass somit die Fraktion der Grünen als stärkste Fraktion das Recht hat, den Vorschlag für die Wahl der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers zu machen.

 

Die Grünen-Fraktion schlägt Frau Wiebke Eschenlauer für dieses Amt vor.

 

Herr Gemeindevertreter Nazareth bittet Frau Eschenlauer sich kurz vorzustellen. Frau Eschenlauer stellt sich vor.

 

Herr Gemeindevertreter Etmanski weist darauf hin, dass die Wahl offen erfolgen kann, wenn nicht ein Mitglied der Gemeindevertretung geheime Wahl beantragt.

 

Herr Gemeindevertreter Riecken beantragt geheime Wahl. Daher erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Frau Gemeindevertreterin Wiebke Eschenlauer zur Bürgervorsteherin

 

Stimmberechtigte:

25

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 15

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Herr Gemeindevertreter Etmanski stellt fest, dass damit Frau Eschenlauer nicht gewählt worden ist. Das Vorschlagsrecht verbleibt bei der Grünen-Fraktion.

 

Frau Gemeindevertreterin Mordhorst beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird für 10 Minuten unterbrochen.

 

Die Sitzung wird mit einem 2. Wahlgang fortgesetzt. 

 

Die Grünen-Fraktion schlägt Frau Wiebke Eschenlauer für das Amt der Bürgervorsteherin vor.

 

Da geheime Wahl beantragt ist, erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Frau Gemeindevertreterin Wiebke Eschenlauer zur Bürgervorsteherin.

 

Stimmberechtigte:

25

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 14

Enthaltungen: 2

Befangen: 0

 

Herr Gemeindevertreter Etmanski stellt fest, dass damit Frau Eschenlauer nicht gewählt worden ist. Das Vorschlagsrecht verbleibt bei der Grünen-Fraktion.

 

Herr Gemeindevertreter Nazareth beantragt eine Sitzungsunterbrechung zwecks Beratung der 4 Fraktionsvorsitzenden mit dem ältesten Mitglied. Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.

 

Die Sitzung wird mit einem 3. Wahlgang fortgesetzt. 

 

Die Grünen-Fraktion schlägt Frau Wiebke Eschenlauer für das Amt der Bürgervorsteherin vor.

 

Da geheime Wahl beantragt ist, erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Frau Gemeindevertreterin Wiebke Eschenlauer zur Bürgervorsteherin

 

Stimmberechtigte:

25

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 6

Befangen: 0

 

Herr Gemeindevertreter Etmanski stellt fest, dass damit Frau Eschenlauer nicht gewählt worden ist. Das Vorschlagsrecht verbleibt bei der Grünen-Fraktion.

 

Herr Gemeindevertreter Etmanski beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.

 

Die Sitzung wird mit einem 4. Wahlgang fortgesetzt. 

 

Die Grünen-Fraktion schlägt Frau Wiebke Eschenlauer für das Amt der Bürgervorsteherin vor.

 

Da geheime Wahl beantragt ist, erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

25

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 8

Befangen: 0

 

Herr Gemeindevertreter Etmanski stellt fest, dass damit Frau Eschenlauer zur Bürgervorsteherin gewählt worden ist. Er verpflichtet im Anschluss daran Frau Eschenlauer gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.

 

Frau Bürgervorsteherin Eschenlauer übernimmt die Sitzungsleitung. Sie hält eine Einführungsrede und wünscht sich eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.