Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Anbau an das Kindheitsmuseum unter den im Sachverhalt [der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/455/2013] genannten Voraussetzungen. Eine Reduzierung des Betriebskostenzuschusses soll nicht in Betracht kommen.


Bürgervorsteher Zurstraßen erläutert den Sachverhalt. Aus den in der Verwaltungsvorlage dargelegten Gründen bedürfe es heute eines Grundsatzbeschlusses zur Erweiterung des Kindheitsmuseums. Zudem müsse ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden, durch den die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung für dieses Projekt erfolgen würde.

 

Bürgermeister Osbahr berichtet, dass der Arbeitskreis Tourismus der AktivRegion ein einstimmiges Votum zu Gunsten einer Bezuschussung der Museumserweiterung abgegeben habe. Zur Refinanzierung der aus der Baumaßnahme resultierenden Zins- und Tilgungsleistungen merkt er an, dass eine Erhöhung der Eintrittsgelder – und damit einhergehend eine Reduzierung des gemeindlichen Betriebskostenzuschusses – eher nicht zum Tragen kommen dürfte, da die Eintrittsgelder bereits jetzt mit denen des Probstei-Museums vergleichbar seien. Innerhalb des Gemeindehaushaltes könnte sich aber eine Kompensation durch Zinsanpassungen ergeben, die 2014 anstünden. Herr Winkler erläutert hierzu, dass nach Rücksprache mit dem Vorstand des Kindheitsmuseums der gemeindliche Betriebskostenzuschuss unverzichtbar sei. Frau Petersen fragt, ob sich der zusätzliche Schuldendienst ggf. auch über Mieterhöhungen bei den gemeindlichen Mietwohnungen refinanzieren lasse. Bürgervorsteher Zurstraßen bejaht dies; Ein aus dem Bericht des Gemeindeprüfungsamtes resultierender Prüfauftrag bestehe bereits. Sodann hebt Frau Klein die touristische Bedeutung des Kindheitsmuseums hervor. Der Betriebskostenzuschuss i.H.v. 5.000,-- EUR basiere auf einem Beschluss des Sozialausschusses; Es sei eine notwendige Zahlung, damit die museumspädagogische Arbeit geleistet werden könne. Abschließend stellt Frau Petersen nochmals klar, dass ihre Nachfrage zu etwaigen Mieterhöhungen keineswegs darauf abzielte, eine Kürzung oder Streichung des Betriebskostenzuschusses in Erwägung ziehen zu wollen.


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0