Sitzung: 30.04.2013 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/450/2013
Der Bürgermeister erläutert, dass mit Inkrafttreten
der Hauptsatzungsänderung zum 01.05.2013 kein Amt der/des ehrenamtlichen BGM
mehr besteht; der ehrenamtliche Bürgermeister und seine Stellvertretenden
scheiden aus ihren Ämtern aus und sind zum 01.05.2013 neu zu wählen. Außerdem
sind die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung und deren oder
dessen Stellvertretende neu zu wählen.