Sitzung: 23.04.2013 Gemeindevertretung
Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Herrn Hermann Fiege mit Wirkung zum 01.05.2013 zum 2. stellv. Bürgervorsteher.
Da das gebundene Vorschlagsrecht beantragt wurde, steht das Vorschlagsrecht für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgervorsteherin / des 1. stellvertretenden Bürgervorstehers der LWG als zweitstärkster Fraktion zu. Das Vorschlagsrecht für die 2. stellvertretende Bürgervorsteherin / den 2. stellvertretenden Bürgervorsteher steht der SPD-Fraktion als drittstärkster Fraktion zu.
Für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgervorsteherin / des 1. stellvertretenden Bürgervorstehers wird von der LWG-Fraktion Frau Beke Schöneich-Beyer vorgeschlagen. Die Bürgermeisterin erkundigt sich, ob Frau Schöneich-Beyer zur Kandidatur bereit ist. Dies ist der Fall. Da geheime Wahl beantragt wurde, erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Beschluss: Die Gemeindevertretung wählt Frau Beke Schöneich-Beyer mit Wirkung zum 01.05.2013 zur 1. stellv. Bürgervorsteherin.
Stimmberechtigte: |
15 |
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Ja-Stimmen: 13 |
Nein-Stimmen: 1 |
ungültig: 1 |
Befangen: 0 |
Die Bürgermeisterin stellt fest, dass damit Gemeindevertreterin Beke Schöneich-Beyer zur 1. stellv. Bürgervorsteherin gewählt worden ist.
Die Bürgermeister verpflichtet im Anschluss daran Frau Schöneich-Beyer gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.
Für die Wahl der 2. stellvertretende Bürgervorsteherin / des 2. stellvertretenden Bürgervorsteher wird von der SPD-Fraktion Herr Hermann Fiege vorgeschlagen. Da geheime Wahl beantragt wurde, erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
15 |
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Ja-Stimmen: 12 |
Nein-Stimmen: 3 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Die Bürgermeisterin stellt fest, dass damit Gemeindevertreter Hermann Fiege zum 2. stellv. Bürgervorsteher gewählt worden ist.
Da Herr Fiege ortsabwesend ist, erfolgt die Verpflichtung zu einem späteren Zeitpunkt.