Sitzung: 23.04.2013 Gemeindevertretung
Die Bürgermeisterin erläutert, dass mit Inkrafttreten
der Hauptsatzungsänderung zum 01.05.2013 kein Amt der/des ehrenamtlichen BGM
mehr besteht; die ehrenamtliche Bürgermeisterin und ihre Stellvertretenden
scheiden aus ihren Ämtern aus und sind zum 01.05.2013 neu zu wählen. Außerdem
sind die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung und deren oder
dessen Stellvertretende neu zu wählen.