Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die 6. Änderung der „Entgeltordnung für Betreuungsangebote an den Grundschulen und dem Förderzentrum des Schulverbandes Probstei (Schülerbetreuung und Hort)“ entsprechend des vorliegenden Entwurfes mit der alternativen Formulierung des Artikel 5 zu beschließen.


Herr Zurstraßen hält den Anschluss- und Benutzungszwang an der täglichen Mittagesverpflegung für fraglich.

Es besteht Einigkeit darüber, dass aus Gründen der Organisation und Planungssicherheit die Ausweichmöglichkeiten so gering wie möglich zu halten sind.

 

Herr Dräbing macht folgenden alternativen Formulierungsvorschlag:

 

Formulierung des HA  als Empfehlung an die Schulverbandsvertretung zu Artikel 5 des Entwurfes der 6. Änderung der Entgeltordnung:

 

§ 3 (5) wird wie folgt neu gefasst:

 

Kindern, die in der Einrichtung Schülerbetreuung / Hort Schönberg nach dem Unterricht betreut werden, wird in der Mensa der offenen Ganztagsschule Schönberg ein Mittagstisch angeboten. Für die Teilnahme ist zusätzlich zu dem Entgelt nach § 3 (1) bis (4) dieser Entgeltordnung ein Kostenbeitrag pro Essen zu zahlen. Dieser Beitrag wird jährlich durch Beschluss der Schulverbandsvertretung festgelegt. Die Regelungen zur Entgeltermäßigung finden hierauf keine Anwendung.

 

Die Bereitstellung, Vor- und Zubereitung anderer Mittagsmahlzeiten für die die Einrichtung nutzenden Kinder ist nicht möglich.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0