Beschluss:

 

1.      Der von der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Rahmenplan Kieler Förde (LH Kiel und 11 Kooperationsgemeinden, nachfolgend Kooperationsgemeinden genannt) gemeinsam erarbeitete Rahmenplan Kieler Förde (Förde-Atlas IV/Zielplanung) wird als Grundlage und Leitlinie für die gemeinsame Entwicklung der Förde-Region beschlossen.

 

2.      Der Rahmenplan Kieler Förde ist von der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft fortzuschreiben und den sich verändernden demographischen, ökonomischen und klimatischen Entwicklungsbedingungen in der Region Kieler Förde anzupassen. Bei Bedarf können weitere Kooperationsgemeinden in die Entwicklung der Förde-Region einbezogen werden.

 

3.      Die im Rahmenplan Kieler Förde benannten Leitprojekte und Maßnahmen zur Entwicklung der Förde-Region werden von den Kooperationsgemeinden kontinuierlich und in eigener Verantwortung realisiert.

 

4.      Der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Fortsetzung der Interkommunalen Zusammenarbeit der Kooperationsgemeinden wird zugestimmt.


Frau Breunig-Lutz von der Landeshauptstadt Kiel erläutert den anwesenden Mitgliedern der Gemeindevertretung in Form eines PowerPoint-Vortrages die bisherige Entwicklung zum Rahmenplan Kieler Förde, den aktuellen Stand und die beabsichtigte Fortsetzung der Rahmenplanung. Dabei gehe es insbesondere um die Umsetzung der mit der Zielplanung vorgesehenen Leitprojekte. Sie erläutert außerdem, die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Kooperationsvereinbarung. In der sich anschließenden Diskussion beantwortet Frau Breunig-Lutz Fragen und weist dabei darauf hin, dass insbesondere die Projekte natürlich noch detaillierter entwickelt werden müssen.

 

Es ergeht folgender


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0