Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre gemäß § 14 und 16 BauGB auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorlage sowie der ebenfalls  vorliegenden Konkretisierung der allgemeinen Planungsziele vom 29.01.2013 für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 51 gemäß dem anliegenden Entwurf. Die Veränderungssperre ist umgehend durch Bekanntmachung rechtskräftig zu machen.

 

 


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Bauausschuss.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:0

Befangen: 0