Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe vom 11.02.2008 gemäß Entwurf.

 


Frau Bürgermeisterin Nickenig erläutert die Vorlage. Sie weist darauf hin, dass die Einführung des Amtes einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/eines hauptamtlichen Bürgermeisters Satzungsänderungen nach sich ziehe. Zum einen seien die Hauptsatzung und die Entschädigungssatzung zu ändern und außerdem habe sich die Gemeindevertretung dafür ausgesprochen, die Aufgaben des Werkleiters auf den hauptamtlichen Bürgermeister zu übertragen. Deshalb sei auch die Betriebssatzung zu ändern. Die Entwürfe liegen vor. Die Hauptsatzung und die Entschädigungssatzung sind bereits in den Fachausschüssen vorberaten worden. Sie erkundigt sich, ob Wortmeldungen vorliegen.

 

Herr Gemeindevertreter Lucht erkundigt sich, ob der 01.05., den der Satzungsentwurf als Datum des Inkrafttretens für die Hauptsatzung vorsehe, der frühestmögliche Termin für ein Inkrafttreten sei.

 

Amtsmitarbeiterin Frau Grulich erläutert, dass man die Hauptsatzung auch früher, beispielsweise zum 01.04., in Kraft treten lassen könnte, das würde aber bedeuten, dass das neue System zu diesem Zeitpunkt dann auch tatsächlich implementiert werde. Die Verwaltung habe den 01.05. deshalb vorgeschlagen, weil noch einige Vorbereitungsarbeiten erforderlich sind und ein Amtsantritt des hauptamtlichen Bürgermeisters zum 01.05. wahrscheinlicher erscheint als zum 01.04.2013.

 

Herr Gemeindevertreter Lucht bedankt sich für die Ausführungen.

 

Herr Gemeindevertreter Nazareth erklärt, dass auch er aufgrund der anstehenden Vorbereitungsarbeiten für den 01.05. plädiere. Dies wird von Herrn Gemeindevertreter Etmanski ebenso gesehen.

 

Frau Bürgermeisterin Nickenig ruft daraufhin den Satzungsentwurf zur Abstimmung auf.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 0